Teilprojekt eines Verbundes

TP3 Rechtliche Aspekte

Förderkennzeichen: 01GP1904C
Fördersumme: 165.107 EUR
Förderzeitraum: 2019 - 2023
Projektleitung: Prof. Michael Fehling
Adresse: Bucerius Law School, Hochschule für Rechtswissenschaft gemeinnützige GmbH
Jungiusstr. 6
20355 Hamburg

Data Sharing ist eine wesentliche Voraussetzung für die Entfaltung des Potenzials biomedizinischer Forschung, die sich auf große Datenmengen, moderne IT und Analysemethoden stützt. Mit Data Sharing ist dabei gemeint, dass Forscher frühzeitig Daten, die sie im Rahmen ihrer Forschungsprojekte erzeugen, anderen Forschern zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen. Data Sharing kann z.B. geschehen, indem ein Forscher/ Datenerzeuger seine Daten auf einer öffentlich zugänglichen Datenbank bereitstellt, oder auf einer Datenbank mit eingeschränktem und kontrolliertem Zugang. Data Sharing ermöglicht die Verfügbarkeit relevanter Datensätze für die akademische Forschung, Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen, Effizienz und Ressourcenschonung sowie Qualität und statistische Aussagekraft. Es erlaubt die Erforschung neuer Fragestellungen mit alten Daten und neuen Forschungskooperationen. Trotz der weitgehend anerkannten Wichtigkeit ist das Teilen von Forschungsdaten nicht allgemeine Praxis. Öffentliche Forschungsförderer nehmen eine Schlüsselrolle bei der Etablierung von Data Sharing in der biomedizinischen Wissenschaft ein. Vor diesem Hintergrund widmet sich dieses Projekt der Frage: Wie können und wie sollten öffentliche Forschungsförderer ihre Richtlinien und Förderbedingungen gestalten, damit geförderte Projekte Forschungsdaten mit der Forschungscommunity verstärkt teilen? Das Projekt vereint Ethik, Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft und Verhaltensökonomie. Teilprojekt 3 (Rechtswissenschaften) widmet sich den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Austausch von Forschungsdaten. Dabei geht es auch um die verfassungsrechtliche Betrachtung, ob möglicher Druck seitens (semi)staatlicher Forschungsförderer auf akademische Forscher in Widerspruch steht zum Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit. Das Aufzeigen eines juristischen Rahmens bildet eine zentrale Grundlage für die Erarbeitung von Empfehlungen.